A.________ behändigte in der Wohnung von C.________ diverse Kleider (insbesondere auch von der Hochzeit), Schmuck und insbesondere den PC, Laptop, enthaltend viele gespeicherte Bilder (Fotos), und auch das Handy. Der Wert der behändigten Sachen lag bei insgesamt CHF 5'000.00 bis CHF 7'000.00.