A.________ forderte C.________ laut und ultimativ auf, ihm ihr Handy auszuhändigen. Sie lehnte es ab. Er schrie sie dann weiter an, dass er das Handy wolle und fragte, ob er es ihr (mit Gewalt) nehmen solle. C.________ befürchtete (erneut) geschlagen zu werden und händigte ihm ihr Handy aus. A.________ sagte anlässlich der Auseinandersetzung zu C.________ auch, dass sie tot sei, falls sie die Polizei benachrichtigen werde. Er wollte sie damit von der Einreichung einer Anzeige abhalten. 4. Sachbeschädigung, begangen am 28. Januar 2019 (oder kurze Zeit vor- oder nachher) in AE.________, M.____-weg.