A.________ äusserte sich anlässlich der Auseinandersetzung dahingehend, dass er C.________ «kaputt machen und ihre Erinnerung weg nehmen werde». Zudem drohte er an, sie zu schlagen. Diese Ausführungen versetzten C.________ in Angst und Schrecken. 3. Nötigung, evtl. Versuch dazu, evtl. mehrfach begangen am 28. Januar 2019 (oder kurze Zeit vor- oder nachher) in AE.________, M.____-weg.