Hingegen beschrieb sie den musterhaften Ablauf der Vorfälle relativ detailliert. Sie sei jeweils umgestossen worden, der Beschuldigte habe sich mit seinem Gewicht auf sie gelegt, sie gewürgt und ihr die Luft vollständig abgedrückt, habe aber immer gewusst, wann er aufhören müsse. Ferner vermochte sie die Vorfälle im Ansatz räumlich und zeitlich glaubhaft einzuordnen; es habe vier Tage nach der Hochzeit angefangen und sei immer in der damaligen Wohnung in AF.________ passiert. Besonders glaubhaft wirkt sodann, dass die Strafklägerin einen Einzelvorfall, den sie als speziell empfunden habe, zu Protokoll gab.