Es erscheint denn auch nachvollziehbar, dass keine Schilderungen zu den Würgevorfällen erfolgten, gaben doch konkrete andere Vorfälle Anlass zum Ausrücken der Polizei und standen im Mittelpunkt. Zudem wäre bei deren Schilderung wohl klar gewesen, dass es sich nicht um Tätlichkeiten handeln würde und [es] wären explizit einfache Körperverletzungen aufgeführt worden.