15 sämtlicher Vorfälle mit dem Beschuldigten und keine Arztberichte eingereicht, wie sie in Aussicht gestellt habe. Es sei auch bekannt, dass sie zu dieser Zeit häufig Alkohol getrunken habe, weshalb ihre Aussagen besonders kritisch zu würdigen seien. Sie habe denn auch oftmals Erinnerungslücken gehabt, ihre Aussagen seien jeweils kurzgehalten und weder detailliert noch konstant. Sie habe mehrmals übertrieben und den Beschuldigten über Gebühr belastet.