8. Vorwurf der mehrfachen einfachen Körperverletzung zum Nachteil der Strafklägerin (Ziff. I.D.1. AKS) 8.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift folgendes zum Vorwurf gemacht (pag. 786): 1. Einfache Körperverletzung, mehrfach begangen in mindestens drei Fällen in der Zeit von April 2015 bis Mitte August 2015 und evtl. auch später in AF.________, L.____-strasse.