Damit ist erstellt, dass der ausgebrannte Mercedes Benz einen Verkehrswert von CHF 4'000.00 hatte, der durch den Brand vollständig vernichtet wurde, und das Feuer sich durch das unkontrollierbare Verfrachten von Glimmpartikeln auf umliegende Objekte hätten ausbreiten können, wobei aus Sicht der Kammer das wenige Meter daneben parkierte Auto dieser Gefahr besonders ausgesetzt war. Im Sinne allgemeiner Lebenserfahrung muss dem Beschuldigten klar gewesen sein, dass