Insgesamt ist die appellatorische Kritik der Verteidigung am BEX-Bericht unbegründet. Die Kammer sieht sich – nicht zuletzt aufgrund der verfügbaren Videoaufnahmen – nicht veranlasst, an deren fachkundigen Einschätzung zu zweifeln. Damit ist erstellt, dass der ausgebrannte Mercedes Benz einen Verkehrswert von CHF 4'000.00 hatte, der durch den Brand vollständig vernichtet wurde, und das Feuer sich durch das unkontrollierbare Verfrachten von Glimmpartikeln auf umliegende Objekte hätten ausbreiten können, wobei aus Sicht der Kammer das wenige Meter daneben parkierte Auto dieser Gefahr besonders ausgesetzt war.