1409), demzufolge Brände von freistehenden Autos in der leichtesten Kategorie «A1» eingestuft werden, entkräftet die Feststellungen des BEX nicht. Dabei handelt es sich lediglich um generelle Einschätzungen möglicher Gefahrenlagen, mutmasslich zur Priorisierung von Ressourcen, woraus keine individuell-konkrete Einschätzung einzelner Brände möglich ist. Die Mutmassung des BEX über mögliche Hintergründe des Vorfalls entkräften die Expertise ebenfalls nicht, zumal diese klar als solche gezeichnet ist und der Bericht einräumt, dass keine eindeutigen Hinweise auf ein Motiv gefunden wurden. Insgesamt ist die appellatorische Kritik der Verteidigung am BEX-Bericht unbegründet.