Der brennende Mercedes Benz befand sich mit dem Vorderrad quasi im Feld. Die Schlussfolgerung des BEX, wonach die Verfrachtung von Glutpartikeln bei umliegenden Objekten einen Glimmbrand hätte verursachen können, ist nicht zu beanstanden. Was die Verteidigung dagegen vorbringt, vermag diese Schlussfolgerungen nicht umzustossen. Die Polizeibeamten des BEX differenzierten in ihrem Bericht klar zwischen dem direkten Übergreifen der Flammen auf andere Objekte, was indes ausgeschlossen werden konnte, und der Entstehung weiterer Brände durch die Verfrachtung von Glimmpartikeln.