Entgegen der Verteidigung entspricht dies dem durch Inbrandsetzung verursachten Schaden. Die Motivation des Beschuldigten zu seinem Handeln war seinen Angaben zufolge darauf gerichtet, Dampf abzulassen, indem er das Fahrzeug zerstörte (pag. 569, Z. 163; pag. 1039). Diesen Entschluss fällte er auf dem Nachhauseweg, wobei er aber noch nicht gewusst habe, dass das Fahrzeug später brennen würde (pag. 571, Z. 281 f.). Innert kurzer Zeit schlug er mit einem Baseballschläger auf das parkierte Auto ein, versuchte, den Motor durch Hochdrehen zu zerstören, und zündete das Fahrzeug letztlich an (pag. 569, Z. 171 ff.).