12 Auto bei der Übergabe einen Wert von ca. CHF 3'000.00 gehabt und der Beschuldigte habe zwecks Immatrikulation CHF 2'500.00 investiert (pag. 446, Z. 186 ff.). Der Verkaufswert im Zeitpunkt der Übergabe erscheint stimmig, vereinbarte doch F.________ mit dem Beschuldigten, dass dieser infolge Zerstörung des Autos CHF 3'000.00 an ihn bezahlen muss (pag. 1000, Z. 26 ff.). Indem der Beschuldigte anschliessend die zur erfolgreichen Fahrzeugprüfung nötige Instandhaltung bzw. - stellung veranlasste, erhöhte sich der ursprüngliche Verkehrswert des Autos.