569, Z. 168 ff.). Während das Fahrzeug brannte, gab der Beschuldigte seiner Mitbewohnerin den Auftrag, den Vorfall auf Video festzuhalten (pag. 571, Z. 254 f.; pag. 390). Anschliessend alarmierte letztere die Feuerwehr (pag. 570, Z. 220). Bestritten und zu untersuchen sind der Wert des Fahrzeugs und, ob sich das Feuer auf umliegende Gebäude, Fahrzeuge und andere Objekte hätte ausbreiten sowie die Gesundheit der Menschen in der näheren und weiteren Umgebung schädigen können. 7.5 Beweiswürdigung Die Ermittlung des Werts des ausgebrannten Mercedes Benz durch die Vorinstanz ist nachvollziehbar und schlüssig.