1432 f.). 7.4 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Der bestrittene und unbestrittene Sachverhalt gestaltet sich vor oberer Instanz gleich wie vor der Vorinstanz. Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte am 27. Mai 2020 mit einem Baseballschläger auf den vor seiner Wohnung parkierten Mercedes Benz einschlug und den Motor durch Hochdrehen zu zerstören versuchte, bevor er Motorenöl oder ein ähnliches Öl im Fahrgast- und Motorenraum verteilte und das Fahrzeug mithilfe eines Feuerzeugs und eines Textiltuchs anzündete (pag. 569, Z. 168 ff.).