Von den Baumaterialien eines Autos könnten keine Glimmpartikel entstehen. Ohnehin hätten die umstehenden brennbaren Objekte kein Feuer fangen können, da sie sich in grossem Abstand zum ausgebrannten Auto befunden hätten. Gemäss der Abrechnung der Feuerwehr handle es sich beim Brand eines freistehenden Autos um einen einfach zu löschenden Brand, der laut einem Dokument betreffend Erstalarmierung im Brandfall mit einem brennenden Container zu vergleichen sei. Im Zeitpunkt der Inbrandsetzung habe das Fahrzeug ausserdem aufgrund der vorausgegangenen Demolierungen bereits einen deutlich geringeren Wert gehabt (pag. 1427 f.).