in der näheren und weiteren Umgebung des Schadfeuers geschädigt wird. 7.2 Urteil der Vorinstanz Die Vorinstanz würdigte den Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern, Videoaufnahmen des Vorfalls, den Berichtsrapport des Dezernats Brände und Explosionen (nachfolgend BEX) und diverse Aussagen. Sie erwog, dass der vom Beschuldigten angezündete Mercedes Benz einen Sachwert von rund CHF 4'000.00 gehabt habe, vom Brand grosse Mengen toxischer Rauchgase hätten ausgehen und glimmende