Das Auto geriet in Vollbrand, wobei am Fahrzeug ein Totalschaden, ausmachend ca. CHF 5'000.00, entstand, und es musste durch die von einer Mitbewohnerin alarmierten Feuerwehr gelöscht werden. Der Beschuldigte schuf mit dem Anstecken des Fahrzeugs überdies eine Gemeingefahr, indem er wissentlich in Kauf nahm, dass sich das Feuer durch die Verbreitung von Glimmpartikeln durch die Luft und die daraus resultierende Entstehung von Glimmbränden an brennbaren Materialien auf umliegende Gebäude, Fahrzeuge und andere Objekte ausbreitet und dass durch die starke Rauch-, Russ- und Schadstoffbildung die Gesundheit der Menschen