I./4.); 1.5 der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen am 27. Mai 2020 und zuvor in AC.________ und evtl. anderswo, durch Besitz zum Eigenkonsum und Konsum von Amphetamin, LSD, MDMA und Methamphetamin (Ziff. I./5.); 2. A.________ schuldig gesprochen wurde (vorbehalten die damit verbundene Strafzumessung und Sanktion)