Ferner wurden die von Rechtsanwalt B.________ mit Eingabe vom 18. Januar 2022 eingereichte Email der I.____GmbH sowie ein Dokument betreffend Erstalarmierung der Kantonspolizei Bern anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zu den Akten erkannt. Der Beschuldigte wurde an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zur Person und zur Sache befragt (pag. 1420 ff.). 4. Anträge der Parteien An der oberinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte Rechtsanwalt B.________ die nachfolgenden, mit Eingabe vom 18. Januar 2022 gestellten Anträge (pag. 1401 ff.): A.