5 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen und Würdigungsvorbehalte Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurde von Amtes wegen über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 21. Dezember 2021; pag. 1383 ff.), ein aktueller Leumundsbericht samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (datierend vom 16. Dezember 2021; pag. 1377 ff.) sowie das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 14. März 2017 (PEN 16 295; pag. 1393 ff.) eingeholt.