Im Zivilpunkt wird verfügt: 1. A.________ wird verurteilt zur Bezahlung von CHF 2'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 09.01.2019 an die Straf- und Zivilklägerin D.________. Soweit weitergehend wird die Zivilklage abgewiesen. 2. Für den Zivilpunkt werden keine Verfahrenskosten und keine Entschädigungen ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird in Sicherheitshaft belassen und die Sicherheitshaft wird vorerst für 3 Monate verlängert, d.h. bis am 12.04.2021 (Art. 231 i.V.m. Art. 227 StPO). Die Begründung dieser Verfügung erfolgt mit separater Ausfertigung.