Die Ersatzmassnahmen (Annäherungsverbot und Kontaktsperre gegenüber D.________ vom 21.08.2019 bis 20.08.2020) werden im Umfang von 28 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 600.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 11 Tage festgesetzt.