Feindschaft]). Der Gesuchsteller macht ferner Ausführungen zum Eventualvorsatz (pag. 1). 2. Mit Verfügung vom 12. April 2021 hielt der Verfahrensleiter fest, dass es sich beim abgelehnten Mitglied des Gerichts um Oberrichter B.________ aus der Zivilabteilung handle, welcher im Rahmen einer internen Entlastungsmassnahme in der 1. Strafkammer mitwirke. Gleichzeitig wurde der Gesuchsteller aufgefordert, mitzuteilen, ob er an seinem Ablehnungsgesuch festhalte (pag. 5 f.). Der Gesuchsteller liess sich innert Frist nicht vernehmen. Das Ausstandsverfahren nahm daher – wie in Aussicht gestellt – seinen Fortgang.