1. Mit Gesuch vom 9. April 2021 (eingegangen am 12. April 2021; pag. 1) beantragt der Beschuldigte A.________ (nachfolgend Gesuchsteller) sinngemäss, Oberrichter B.________ habe im Berufungsverfahren SK 20 461 in den Ausstand zu treten. Im besagten Gesuch wird festgehalten, dass Oberrichter B.________ abgelehnt werde, da dieser «unobjektiv» und voreingenommen sei, was auch eine persönliche Feindschaft begründe. Ein Ausstand müsse als solcher aber nicht begründet werden, wenn objektive Gründe vorliegen, die dies beweisen würden (Ablehnung: feindliches gesinntes Verhalten [pers. Feindschaft]).