Die Stellungnahmen der Generalstaatsanwaltschaft vom 13. April 2021 sowie der Regionalen Staatsanwaltschaft vom 15. April 2021 wurden dem Gesuchsteller mit der Verfügung vom 16. April 2021 und somit unbestrittenermassen frühestens am 17. April 2021 zugestellt. In Ziffer 3 der vorgenannten Verfügung wurde dem Gesuchsteller freigestellt, umgehend Bemerkungen zu obgenannten Stellungnahmen einzureichen und es wurde ihm ein zeitnaher Entscheid betreffend seine Begehren um Sistierung der Freiheitsstrafe sowie seine Entlassung aus dem Strafvollzug in Aussicht gestellt. Dieser Entscheid erging bereits mit Verfügung vom 21. April 2021.