4 von zehn Tagen nicht von einem Verzicht auf das Replikrecht ausgegangen werden darf (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 5A_155/2013 vom 17. April 2013 E. 1.4 mit Hinweisen). 9.2 Die Stellungnahmen der Generalstaatsanwaltschaft vom 13. April 2021 sowie der Regionalen Staatsanwaltschaft vom 15. April 2021 wurden dem Gesuchsteller mit der Verfügung vom 16. April 2021 und somit unbestrittenermassen frühestens am 17. April 2021 zugestellt.