5. Am 29. März 2021 sprach das Regionalgericht den Gesuchsteller in einem weiteren Verfahren PEN 20 123 frei vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das AIG durch Missachten der Ausgrenzungsverfügung vom 27. September 2019, angeblich mehrfach begangen am 31. Oktober 2019 und 1. November 2019 (amtliche Akten des Regionalgerichts PEN 20 123). 6. Mit Eingabe vom 6. April 2021 ersuchte der Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwältin B.________, um Revision des Strafbefehls vom 6. April 2020 und stellte im Hauptpunkt folgenden Antrag (pag. 1 ff.):