3. Mit Strafbefehl vom 6. April 2020 erklärte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionale Staatsanwaltschaft), den Gesuchsteller wegen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20) durch Missachtung einer Ausgrenzung (Anm.: gemäss Verfügung vom 27. September 2019), mehrfach begangen am 24. Februar 2020 und am 24. März 2020 schuldig. Die Regionale Staatsanwaltschaft verurteilte den Gesuchsteller zu einer Freiheitsstrafe von 50 Tagen (amtliche Akten der Regionalen Staatsanwaltschaft BM 20 10254 oder pag. 207 ff. der amtlichen Akten des Regionalgerichts PEN 20 260).