der amtlichen Akten des Regionalgerichts PEN 20 260 sowie S. 3 Z. 17 des Protokolls der Hauptverhandlung vom 29. März 2021 der amtlichen Akten des Regionalgerichts PEN 20 123) – im April 2020 von dieser Kenntnis erhalten. Letztendlich ist dem Protokoll der Hauptverhandlung vom 17. August 2020 nicht zu entnehmen, dass, wie vom Gesuchsteller vorgebracht, die Ausgrenzungsverfügung vom 27. September 2019 anlässlich dieser Hauptverhandlung von ihm unterzeichnet und damit rechtswirksam eröffnet worden ist. Im Protokoll wird lediglich die Übergabe eines Exemplars der Ausgrenzungsverfügung inklusive Plan an den Beschuldigten festgehalten (vgl. pag. 127 der amtlichen Akten des Regionalgerichts