Bern verfügt worden sei (pag. 42 der amtlichen Akten des Regionalgerichts PEN 20 123). 10.6 Dem letztgenannten Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft könne gemäss den Ausführungen der Rechtsvertreterin des Gesuchstellers in ihrer Stellungnahme vom 22. April 2021 (pag. 93 ff.) sowie in ihrer Replik vom 18. Mai 2021 (pag. 149 ff.) nicht gefolgt werden. Sie bringt vor, die Urteile des Regionalgerichts