namens des Gesuchstellers geltend, durch den frühzeitigen Erlass der Verfügung vom 21. April 2021 habe die Verfahrensleitung das rechtliche Gehör des Gesuchstellers verletzt. Im Weiteren nahm sie neben Einreichung einer persönlichen Stellungnahme des Gesuchstellers zur Eingabe der Generalstaatsanwaltschaft vom 13. April 2021 sowie zur Eingabe der Regionalen Staatsanwaltschaft vom 15. April 2021 Stellung und beantragte die Aufhebung der Verfügung vom 21. April 2021 sowie die Würdigung ihrer Eingabe (pag. 93 ff.). 6.5 Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte koordiniert mit der Regionalen