Vom Eingang der bei der Regionalen Staatsanwaltschaft edierten Akten des Strafbefehls vom 25. Mai 2020 (BM 20 14774) sowie der beim Regionalgericht edierten Akten der Urteile vom 1. März 2021 (PEN 20 260) und 29. März 2021 (PEN 20 123) nahm und gab die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 16. April 2021 Kenntnis (pag. 79 f.). 6.3 Mit Verfügung vom 21. April 2021 wies die Verfahrensleitung die Anträge des Gesuchstellers auf Sistierung des Vollzugs der mit Strafbefehl vom 25. Mai 2020 auferlegten Freiheitsstrafe sowie auf Entlassung aus dem Strafvollzug ab.