6. Mit Eingabe vom 6. April 2021 ersuchte der Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwältin B.________, um Revision des Strafbefehls vom 25. Mai 2020 und stellte im Hauptpunkt folgenden Antrag (pag. 1 ff.): Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland vom 25.05.2020 (BM 20 14774) sei hinsichtlich Ziffer 1 des Sachverhaltes und Ziffer 1 und 2 des Dispositivs revisi- 2 onsweise aufzuheben und von einer Bestrafung des Gesuchstellers wegen Missachtung der Ausgrenzung sei abzusehen.