_ (nachfolgend: Gesuchsteller), sich ab Verfügungseröffnung für die Dauer von drei Monaten im Perimeter gemäss dem beigelegten Perimeterblatt (Schützenmattstrasse, Teile Neubrückstrasse, Parkplatz Schützenmatte, Vorplatz zur Reitschule, Parkplatz unter Eisenbahnbrücke, Vorplatz ISC-Club, Vorplatz «Dead end» und in alkoholkonsumierenden und/oder drogenkonsumierenden und/oder Unrat verursachenden und/oder übermässig lärmenden und/oder anderweitig den öffentlichen Frieden störenden Personenansammlungen aufzuhalten (pag. 43 ff. der amtlichen Akten des Regionalgerichts Bern-Mittelland PEN 20 260).