Die Nichtbezahlung des Kostenvorschusses gilt als Verzicht auf die Datenaussortierung. 5. Es wird festgestellt, dass die Kantonspolizei Bern, Fachbereich Digitale Forensik, zuständig ist, das konkrete Vorgehen der Datenaussortierung, namentlich deren konkrete Modalitäten wie auch die Vorschusserhebung, die entsprechenden Kosten und deren Liquidation durch Verfügung zu regeln. 6. Gestützt auf Ziff.