Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen und dem Fachbereich Digitale Forensik der Kantonspolizei Bern übergeben: - 1 PC Mac - 1 externe Festplatte 3. A.________ kann die Herausgabe von Kopien der legalen Daten auf den Datenträgern gemäss Ziff. 2 hiervor beim Fachbereich Digitale Forensik der Kantonspolizei Bern verlangen. 4. Die durch die Datenaussortierung entstehenden Kosten sind von A.________ zu tragen und im Umfang der beanspruchten Leistungen zu bevorschussen. Die Nichtbezahlung des Kostenvorschusses gilt als Verzicht auf die Datenaussortierung.