Der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 15'561.50 entschädigt. A.________ dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zu-rückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 3'770.90 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten hat, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 23 E.