21 verurteilt wurde 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Die Polizei- und Untersuchungshaft von insgesamt 4 Tagen im Umfang von 4 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet sowie eine ambulante therapeutische Behandlung angeordnet und der Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten der Massnahme aufgeschoben wurde. 2. Zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 20.00, ausmachend total CHF 3'600.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt.