13.2 Zweite Instanz Gemäss Art. 428 Abs. 1 StPO tragen die Parteien die Kosten des Rechtsmittelverfahrens nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens. Die erstinstanzliche Sicherungseinziehung des PC Mac und der externen Festplatte wird oberinstanzlich bestätigt. Diesbezüglich unterliegt der Berufungsführer mit seinem Antrag, wobei ihm immerhin die Möglichkeit einer (kostenpflichtigen) Herausgabe einzelner Dateien eingeräumt wird. Mit dem Antrag betreffend die Herausgabe des Nothammers (HD-Nr. 304), der Machete (HD-Nr. 309), der antiken Dolche (HD-Nr.