Der Kantonspolizei Bern steht es offen, externe Experten beizuziehen. Erfahrungsgemäss dürfte ein Begehren nach Aussonderung aller legaler Dateien zu unverhältnismässig hohem Aufwand und entsprechend zu unverhältnismässig hohen, vom Berufungsführer vorschussweise zu tragenden, Kosten führen. Diesem ist deshalb Gelegenheit zu geben, die gewünschten Dateien verbindlich zu bezeichnen, beispielsweise auf einem Inhaltsverzeichnis seiner Datenträger in ausgedruckter Form. Die Kantonspolizei Bern wird anschliessend einen Vorschuss in der Höhe der mutmasslichen Kosten beim Berufungsführer erheben.