Die Gebühr ist von der leistungserbringenden Behörde zu verfügen. Entsprechend ist für die Aussortierung und Herausgabe der legalen Dateien die Kantonspolizei Bern zuständig. Diese wird das konkrete Vorgehen der Datenaussortierung, namentlich deren konkrete Modalitäten wie auch die entsprechenden Vorschüsse, Kosten und deren Liquidation durch Verfügung zu regeln haben. Gestützt darauf werden die Akten des vorliegenden Verfahrens von Amtes wegen nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist an die Kantonspolizei Bern, Fachbereich Digitale Forensik (FDF), weitergeleitet. Der Kantonspolizei Bern steht es offen, externe Experten beizuziehen.