14 schwerdekammer hat aus dieser Passage geschlossen, entgegen seiner Auskunft müsse diesfalls auch der FDF in der Lage sein, eine entsprechende Löschung vorzunehmen. Ob Dateien unwiderruflich gelöscht werden können ist eine technische Frage, bei welcher der Kammer die notwendigen Fachkenntnisse fehlen. Der FDF – eine Fachbehörde für Digitale Forensik – hat zu Handen der Strafverfolgungsbehörden sowohl im Jahre 2013 wie auch im vorliegenden Verfahren ausgeführt, eine entsprechende Löschung sei nicht möglich. Auf diese Ausführungen ist abzustellen.