001 ff.), welche das verbotene Bildmaterial namentlich anführt, hervor geht, wurden die fallrelevanten Daten selektiert und auf einen DVD Datenträger exportiert. Der Verteidigung ist dahingehend zuzustimmen, dass nach einer Löschung aller widerrechtlichen Daten der Herausgabe der Geräte nichts entgegenstünde. Technisch ist eine definitive und unwiderrufliche Löschung sämtlicher widerrechtlichen Daten jedoch nicht möglich. Hierzu wird vom Fachbereich Digitale Forensik (FDF) der Kantonspolizei Bern im Bericht vom 16. Februar 2022 (pag. 632) unter anderem angeführt: