69 StGB der obgenannten Objekte, die als Datenträger von deliktischen Dateien (verbotener Pornografie und Gewaltdarstellungen) gedient haben, angeordnet. Wie dem Bericht des Fachbereichs Digitale Forensik (FDF) der Kantonspolizei Bern vom 19. September 2017 (Band II pag. 0221 f.) zu entnehmen ist und auch aus der Anklageschrift vom 22. März 2019 (Band IV pag. 001 ff.), welche das verbotene Bildmaterial namentlich anführt, hervor geht, wurden die fallrelevanten Daten selektiert und auf einen DVD Datenträger exportiert.