13 der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe, zur Prüfung der Frage, ob eine Einziehung oder eine weitere Beschlagnahme gestützt auf Art. 31 WG zu verfügen ist, freizugeben. 12.2 Zum PC-Mac und zur externen Festplatte Die Vorinstanz hat, wie bereits dargelegt, weiter die Einziehung zwecks Vernichtung i.S.v. Art. 69 StGB der obgenannten Objekte, die als Datenträger von deliktischen Dateien (verbotener Pornografie und Gewaltdarstellungen) gedient haben, angeordnet.