SCHMID, Kommentar Einziehung – Organisiertes Verbrechen – Geldwäscherei, Band I, 2. Aufl. 2007, N. 59 zu Art. 69 StGB). 11.1.2 Grundsatz der Verhältnismässigkeit Die Sicherungseinziehung stellt einen Eingriff in die Eigentumsgarantie nach Art. 26 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV; SR 101) dar und untersteht deshalb dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Art. 36 BV). Dieser verlangt, dass die in das Eigentum eingreifende Massnahme geeignet ist, das angestrebte Ergebnis herbeizuführen und dass dieses nicht durch eine mildere Massnahme erreicht werden kann.