Die illegalen Dateien habe er aus dem Internet heruntergeladen. Es wäre deutlich einfacher, diese Inhalte wieder herunterzuladen, als diese wiederherzustellen. Weiter verweist der Berufungsführer wiederholt darauf, dass er vorab an den legalen Daten auf den Datenträgern ein enormes Interesse habe. Es handle sich nebst persönlichen Dokumenten auch um Fotos mit hohem emotionalem Wert. Sollte wider Erwarten an der Vernichtung der Datenträger festgehalten werden, müsse er Gelegenheit erhalten, die legalen Daten sicherzustellen (unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_348/2021 vom 3. Mai 2021).