Die illegalen Dateien seien einzeln definiert worden. Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_748/2008 vom 16. Februar 2009 wird seitens des Berufungsführers beantragt, der PC-Mac sowie die externe Festplatte seien nach Löschung der verbotenen Dateien an ihn auszuhändigen. Gestützt auf das Verhältnismässigkeitsprinzip dürfe nicht der gesamte PC und die gesamte Speicherplatte eingezogen und vernichtet werden, sondern die Vernichtung sei auf die inkriminierten Daten zu beschränken (vgl. S. 4 der Berufungserklärung, Ziff. 4; pag. 532 und S. 5 der Berufungsbegründung, Ziff. 9; pag. 620).