8 Die Machete und die beiden Dolche seien deshalb dem Berufungsführer auszuhändigen (vgl. S. 4 der Berufungserklärung, Ziff. 3; pag. 532 sowie S. 4. der Berufungsbegründung, Ziff. 5-7; pag. 619). 10.2 Zum Baseballschläger (HD-Nr. 315) und zum Nothammer (HD-Nr. 304) Der Baseballschläger sei vom Berufungsführer ausschliesslich im Rahmen seiner sportlichen Aktivitäten, dem Baseballspielen, genutzt worden. Es handle sich um ein Sportgerät.